1

Erstkontakt

Sie können mich gerne per Telefon oder Email kontaktieren. Ich melde mich ehestmöglich bei Ihnen zurück.
2

Erstgespräch

Das persönliche Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, dem Klären Ihrer Anliegen und der Vorstellung meiner Arbeitsweise bzw. Besprechung der organisatorischen Rahmenbedingungen. Gemeinsam entscheiden wir im Anschluss über die weitere therapeutische Zusammenarbeit. Das Erstgespräch dauert 50min und kostet 115,- Euro. Am Ende der Einheit erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Den Betrag überweisen Sie bitte an die, auf der Rechnung angeführte Kontonummer.
3

Kosten

Eine Psychotherapieeinheit dauert 50min und kostet 115,- Euro. Nach jeder Einheit erhalten Sie von mir eine Honorarnote persönlich ausgehändigt. Den jeweiligen Betrag überweisen Sie bitte an die, auf der Rechnung angeführte Kontonummer. Die psychotherapeutische Behandlung erfolgt als Wahlleistung. Bei Vorliegen einer krankheitswertigen psychischen Störung ist eine Teilrefundierung durch die gesetzliche Krankenkasse möglich. Voraussetzung für eine Teilrefundierung der Kosten ist eine ärztliche Bestätigung zwischen 1. und 2. Therapiesitzung sowie ein Bewilligungsantrag vor der 11. Einheit. Je nach Krankenkasse liegt der Kostenzuschuss für eine psychotherapeutische Sitzung derzeit zwischen 30,- und 50,- Euro pro Einheit. Die tatsächlich erstatteten Beträge können variieren. Bitte erkundigen Sie sich daher für Ihren individuellen Fall direkt bei Ihrer Krankenkasse. Bei Anliegen ohne Krankheitswert (zB. psycho-soziale Beratung, Selbsterfahrung oder Supervision) werden die Teilkosten nicht von der Krankenkasse übernommen.
4

Frequenz

Dauer und Häufigkeit der Therapie orientieren sich an Ihren individuellen Themen und Zielvorstellungen. In der Anfangsphase finden die Termine meist wöchentlich statt, später meist in einem zweiwöchigen Rhythmus.
5

Absageregelung

Möchten Sie einen Termin verschieben oder können Sie einen Termin nicht einhalten, kontaktieren Sie mich bitte so früh wie möglich (per Tel oder Email). Eine Absage ihres Termins ist bis 24h vor Stundenbeginn kostenfrei möglich. Bei kurzfristiger oder nicht erfolgter Absage wird der Betrag der versäumten Stunde zur Gänze verrechnet.
6

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich den Bestimmungen des österreichischen Psychotherapiegesetzes und dieses beinhaltet eine absolute Verschwiegenheitspflicht (PTG BGBl. Nr. 361/1990, §15). Die Gesprächsinhalte der Therapie werden demnach streng vertraulich behandelt.
7

Psychotherapie für Jugendliche & Erwachsene

Mein Therapieangebot richtet sich an Jugendliche ab 15 Jahren sowie an Erwachsene jeglichen Alters.